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Theorie und Praxis vorzeitiger Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-78981Am ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (BT-Drucks. 17/11268) in Kraft getreten. Die Restschuldbefreiung kann demnach auf Antrag des Schuldners bereits nach fünf Jahren erteilt werden, wenn bis dahin zumindest die Verfahrenskosten gedeckt sind. Schon nach drei Jahren wird Restschuldbefreiung erteilt, sofern den Insolvenzgläubigern eine Mindestquote von 35 % gezahlt werden kann. Während die erhöhte Mindestquote vom Schuldner kaum jemals herbeigeführt werden kann, ist die bloße Verfahrenskostendeckung ein realistisches Ziel, das in nicht wenigen Fällen auch ohne Zutun des Schuldners bereits durch Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters eintritt. Über das Insolvenzplanverfahren können allerdings flexiblere Wege zur vorzeitigen und entschuldenden Verfahrensbeendigung gefunden werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Neue Möglichkeiten der vorzeitigen Restschuldbefreiung
[i]Künftig auf Antrag vorzeitige Restschuldbefreiung möglichNeben der regelfristigen Erteilung nach Ablauf von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 300 Abs. 1 Satz 1 InsO) besteht nunmehr auf Antrag des Schuldners die Möglichkeit der vorzeitigen Erteilung der Restschuld...