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Arbeitsrecht | Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach Abberufung als GmbH-Geschäftsführer
Jedenfalls mit der Abberufung als Organ der GmbH (vgl. , GmbHR 2014 S. 137) bzw. deren Eintragung in das Handelsregister (vgl. NWB TAAAE-42606) entfällt die den S. 3530 [i]Werner, NWB 32/2013 S. 2556Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnende Zugangsfiktion (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG), wonach gesetzliche Vertreter einer juristischen Person keine Arbeitnehmer sind. Insoweit bleibt dann (nur) noch anhand des Anstellungsvertrags zu prüfen, ob der abberufene GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG und deshalb der Zugang zu den Arbeitsgerichten gegeben ist.
Die Vorinstanz hatte demgegenüber den Zugang zu den ordentlichen Gerichten für gegeben erachtet und dabei verkannt, dass die Abberufung unstreitig erfolgt ist und n...