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LAG München 27.10.2014 7 W 2097/14, NWB 47/2014 S. 3529

Arbeitsrecht | Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach Abberufung als GmbH-Geschäftsführer

Jedenfalls mit der Abberufung als Organ der GmbH (vgl. , GmbHR 2014 S. 137) bzw. deren Eintragung in das Handelsregister (vgl. NWB TAAAE-42606) entfällt die den S. 3530 [i]Werner, NWB 32/2013 S. 2556Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnende Zugangsfiktion (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG), wonach gesetzliche Vertreter einer juristischen Person keine Arbeitnehmer sind. Insoweit bleibt dann (nur) noch anhand des Anstellungsvertrags zu prüfen, ob der abberufene GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG und deshalb der Zugang zu den Arbeitsgerichten gegeben ist.

Anmerkung:

Die Vorinstanz hatte demgegenüber den Zugang zu den ordentlichen Gerichten für gegeben erachtet und dabei verkannt, dass die Abberufung unstreitig erfolgt ist und n...

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