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Einkommensteuer | Zur Abgeltungswirkung des Behinderten-Pauschbetrags bei häuslicher Pflege
Zur Frage, ob es sich bei selbst getragenen Aufwendungen für die häusliche Intensiv- und Behandlungspflege um Pflegekosten handelt, die durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind oder ob diese Aufwendungen, ähnlich wie z. B. Operationskosten, neben dem Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden können, vertritt das FinMin Schleswig-Holstein, mit Kurzinfo vom folgende Auffassung: Ausgehend von der Überschrift der R 33.3 EStR („Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“) und der Eingrenzung des begünstigten Personenkreises in R 33.3 Abs. 1 EStR sind Pflegeaufwendungen i. S. von R 33.3 Abs. 2 EStR nur solche i. S. der §§ 14, 15 und 45a SGB XI. Hierzu zählen jedoch nicht die Aufwendungen für eine häusliche Intensiv- und Behandlungspflege. Die häusliche...