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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 04 | Umsatzsteuerbetrug: Verwaltung schießt mit Merkblatt über das Ziel hinaus

Die Finanzverwaltung hat ein Merkblatt zur Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots verfasst, das an ausgewählte Unternehmer ausgehändigt wird. In diesem zählt sie zahlreiche aus ihrer Sicht verdächtige Umstände auf, die Unternehmer zu beachten haben. Betroffene Unternehmer werden so präventiv bösgläubig gemacht. Offenbar soll ihnen so der Weg abgeschnitten werden, sich auf die günstige EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug zu berufen.

Über eine interessante Entwicklung bei der Umsatzsteuer hat Dr. Daniel Kaiser jüngst im NWB-Heft berichtet. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, der für die – auf die Umsatzsteuer spezialisierte – Münchener Kanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier tätig ist, macht darauf aufmerksam: Die Finanzverwaltung verstärkt weiter ihr Vorgehen gegen Betrügereien bei der Umsatzsteuer. Seit einiger Zeit händigt sie an ausgewählte Unternehmer ein vierseitiges Schreiben aus. Es ist überschrieben mit „Merkblatt zur Umsatzsteuer – Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots”.

Das Merkblatt ist im Zusammenhang zu sehen mit einem BMF-Schreiben aus Februar 2014 zu Lieferungen bei Betrugsabsi...

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