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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 03 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von Tätigkeitsvergütungen für Ehrenamtler

Das BMF hat aktuell Fragen zur Umsatzsteuerbefreiung beim Ehrenamt geklärt, die nach der Konkretisierung der Anforderungen an angemessene Entschädigungen für Zeitversäumnis im März 2013 offen geblieben waren. Für das Vorliegen eines Ehrenamts reicht es demnach leider nicht aus, dass eine Tätigkeit in einem Gesetz oder im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtlich bezeichnet wird. Vielmehr sind stets die materiellen Voraussetzungen zu prüfen.

Neues Thema: Das Bundesfinanzministerium hat auf eine Eingabe mehrerer Verbände reagiert und Zweifelsfragen geklärt – zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vergütung bei einem Ehrenamt.

Sie kennen den Hintergrund: Vereine sind regelmäßig nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Es ist daher von besonderer Bedeutung, ob Vergütungen für Ehrenamtler der Umsatzsteuer unterliegen. Besteht das Entgelt nur in Auslagenersatz oder einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis, greift die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG. Andernfalls stellt die vom Ehrenamtler zu berechnende Umsatzsteuer einen zusätzlichen Kostenfaktor für den Verein dar. Es sei denn, es ist ein Bruttobetrag vereinbart. Dann geht die Umsatzsteue...

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