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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 26 | Außergewöhnliche Belastungen: Medizinische Indikation einer Therapie bei Hochbegabung

Ist nach einem Gutachten eine vorbeugende psychologische Therapie erforderlich, um das Auftreten einer Krankheit bzw. einer seelischen Behinderung zu vermeiden, so kann es nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz den Eltern nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis das Kind diese seelische Behinderung hat, um dann die Kosten der Behandlung dieser Krankheit als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können.

Ein interessanter Fall liegt auch dem für außergewöhnliche Belastungen zuständigen VI. Senat des Bundesfinanzhofs vor.

Bei einem Grundschüler war eine Hochbegabung festgestellt worden. Wie bei etwa 15 % aller intellektuell hochbegabten Kinder, erbrachte der Junge in der Schule jedoch nur schlechte Leistungen. Psychologen sprechen hier von einer Minderleistung. Im Streitfall wurde das Kind von einer Diplom-Psychologin eingehend untersucht. In ihrem Gutachten empfahl die Expertin eine Lerntherapie und den Besuch eines Zentrums für Begabtenförderung. Die Kosten für die Therapie selbst und die Reisekosten machten die Eltern als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab. Die steuermindernde Berücksichtigung der ...

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