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Track 22 | Abzugsverbot: Kosten für Kulturveranstaltungen für Mandanten nicht abzugsfähig
Veranstaltet der Partner einer Rechtsanwaltskanzlei in seinem Garten sog. Herrenabende, an denen Mandanten, Geschäftsfreunde und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben und Vereinen teilnehmen, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf ein Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen, wenn die Events in erster Linie der Unterhaltung und der Repräsentation dienen. Die Revision ist beim VIII. Senat anhängig.
Um das Abzugsverbot für berufliche Aufwendungen geht es bei dem nächsten schwebenden Prozess.
Der Partner einer Rechtsanwaltskanzlei veranstaltete in seinem Garten Events, an denen Mandanten und Geschäftsfreunde teilnahmen sowie Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben und Vereinen. Während ansonsten ja heute viel Mühe darauf verwendet wird, Männer und Frauen sprachlich gleich zu behandeln, hielt sich die Kanzlei damit nicht lange auf: Die Kulturveranstaltungen wurden als „Herrenabende” angekündigt.
Ob es der antiquierte Begriff „Herrenabend” war, der die Aufmerksamkeit eines Prüfers – oder einer Prüferin – weckte, das wissen wir nicht. Fakt ist aber, dass das Finanzamt – und ihm folgend auch das...