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Einkommensteuer; | gewerbliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Insolvenzverwaltung (§ 18 EStG)
Der BFH kommt mit Urt. v. - XI R 56/00 (BStBl 2002 II S. 202) zu der Auffassung, dass die Tätigkeit eines Verwalters im Vollstreckungsverfahren grds. zu den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehört, auch wenn diese Tätigkeit von einem Rechtsanwalt ausgeübt wird, der Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt. Die Abgrenzung dieser freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit richtet sich nach den Grundsätzen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Danach können die Einkünfte aus der Tätigkeit eines Vermögensverwalters unter den Voraussetzungen der sog. Vervielfältigungstheorie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb beurteilt werden. Da der BFH mit Urt. XI R 56/00 nur seine st. Rspr. bestätigt hat, ist insoweit eine Änderung der Verwaltungsauffassung nicht eingetreten. Eine Übergangsregelung oder ein Nichtanwendungserlass ist daher nicht vorgesehen und wird auch nicht für notwe...