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FG Niedersächsisches 29.09.1999 III 532/92
Erbschaftsteuer; | Versicherungsleistungen aus einer befreienden Lebensversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)
Ein nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb liegt nach dem Urt. des (Rev. eingelegt) nicht vor, wenn ein Hinterbliebener (Kind des Erblassers) Versicherungsleistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen befreienden Lebensversicherung erhält.