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Umsatzsteuer | Entnahme bei Betriebsaufgabe
(1) Überlässt ein Stpfl. einen bislang seinem Einzelunternehmen zugeordneten Gegenstand einer sein Unternehmen fortführenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, unentgeltlich zur Nutzung, so muss er die Entnahme dieses Gegenstands aus seinem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern. (2) Die Entnahme ist mit dem Einkaufspreis zu bemessen; die Wertentwicklung des entnommenen Gegenstands ist dabei zu berücksichtigen (Bezug: § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Der Kläger erklärte einkommensteuerlich die Betriebsaufgabe seines bisherigen Einzelunternehmens. Umsatzsteuerlich wird nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer Lieferung gegen Entgelt gleichge...