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Gewerbesteuer | Erlöschen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Anteilsübertragung
Das
lässt sich wie folgt
zusammenfassen: (1) Hat das Finanzgericht im Verfahren über den
Gewerbesteuermessbescheid rechtskräftig festgestellt, dass die steuerpflichtige
Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht aufgrund eines notariellen Vertrags über
die Abtretung sämtlicher ihrer Anteile an einen Dritterwerber erloschen und
daher vor Bekanntgabe des Messbescheids keine Gesamtrechtsnachfolge eingetreten
sei, ist das Verwaltungsgericht im Verfahren der Nichtigkeitsfeststellungsklage
gegen den später erlassenen Gewerbesteuerbescheid an die finanzgerichtliche
Beurteilung dieser Vorfragen gebunden. Der Steuerschuldnerin ist daher der
Einwand abgeschnitten, der Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde sei ihr deshalb
nicht beka...