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Einkommensteuer | Behindertengerechter Umbau einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastung
Mit Urteil vom hat das FG Niedersachsen entschieden, dass Aufwendungen eines Behinderten, die dazu dienen, trotz fortschreitender Gebrechen weiterhin seinem Hobby in Form der Nutzung einer Motoryacht nachgehen zu können, nicht unausweichlich und damit nicht zwangsläufig sind. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist ein Vergleich mit der Umgestaltung eines Wohnumfelds, das zum existenziell notwendigen und gem. Art. 13 GG besonders geschützten Lebensbereich gehört, nicht möglich.
Der Kläger hat seinen Antrag auf Berücksichtigung der Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Motoryacht wie folgt begründet: Da auch der Freizeitsport, den der Kläger mit seinem Boot ausübe, zum sozial gebilligten Verhalten gehöre, würde bei einem hierbei erlittenen Unfall die Zwangsläufigkeit d...