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Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Neue Finanzierungsstrukturen ab dem 1. 1. 2015
[i]Zu den Grenzwerten und Pauschalen in 2014 Eilts, NWB 4/2014 S. 197Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) ist am veröffentlicht worden (BGBl 2014 I S. 1133). Die darin enthaltenen [i]Grundlagen „Gesetzliche Krankenversicherung“ NWB GAAAE-64778 infoCenter „Krankenversicherung“ NWB CAAAB-13228Regelungen betreffend die neuen Finanzierungsstrukturen gehen auf die im Koalitionsvertrag vom vereinbarten Absprachen zurück und treten am in Kraft. Damit kehrt der Gesetzgeber in wesentlichen Punkten zur Finanzstruktur der Beitragsfinanzierung vor Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 zurück. Der Beitrag fasst die neuen Regelungen, die sich massiv auf die Entgeltabrechnung in den Personalbüros und Steuerberaterpraxen auswirken werden, zusammen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 3483
I. Senkung der gesetzlichen Beitragssätze
[i]Gesetzlich verfügte Senkung um je 0,9 BeitragssatzpunkteDie für die Beitragsberechnung geltenden Beitragssätze sind auch über den hinaus weiterhin im SGB V festgelegt, und zwar in § 241 SGB V (allgemeiner Beitragssatz) und § 243 SGB V (ermäßigter Beitragssatz). Beide Prozentsätze werden zum um 0,9 Prozentpunkte gesenkt.
Damit beträgt der neue allgemeine Beitragssatz ab 14,6 % und der ne...