Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Schleswig-Holstein 25.06.2014 2 K 78/13, KSR 11/2014 S. 12
Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung stellt laut FG Schleswig-Holstein keinen geldwerten Vorteil dar, da für diese Ärzte keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 30 Satz 1 Nr. 6 HBKG besteht. Der von der Klägerin verfolgte Zweck – die Abdeckung eigener Risiken aus dem Betrieb eines Krankenhauses – stehe hier im Vordergrund. Der Vorteil (Mitversicherung) erweise sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung.