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FG Münster 4 K 2950/13, KSR 11/2014 S. 12

Kein Kindergeld für wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Promotionsvorhaben

Für ein Kind, das nach abgeschlossenem Studium einem Promotionsvorhaben nachgeht und vollschichtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt ist, besteht nach Ansicht des FG Münster grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, weil bisher – soweit ersichtlich – höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, wie der Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses im Rahmen der Neuregelung in § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG zu verstehen ist.

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