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KSR Nr. 11 vom Seite 11

Lohnsteuer-Nachschau

Erste ausführliche Stellungnahme des BMF zu Durchführung und Rechtsfolgen

Axel Höhmann

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1809) wurde mit § 42g EStG eine Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau neu in das Gesetz eingefügt, die zum in Kraft getreten ist. Mit der Lohnsteuer-Nachschau wurde eine Rechtsgrundlage für eine Prüfung ohne vorherige Ankündigung geschaffen, die insbesondere gemeinsame Prüfungen von Zoll- und Finanzverwaltung erleichtert. Die Finanzverwaltung hat nun erstmals zu diversen Einzelfragen Stellung genommen.

Lohnsteuer-Nachschau in besonderen Fällen

Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren der Finanzverwaltung zur Aufklärung möglicher lohnsteuerlich relevanter Sachverhalte. Es handelt sich nicht um eine Außenprüfung. Daher bedarf es z. B. auch keiner Prüfungsanordnung. Eine Lohnsteuer-Nachschau kommt insbesondere in Betracht

  • bei Beteiligung an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,

  • zur Feststellung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmereigenschaft,

  • bei Aufnahme eines neuen Betriebs,

  • zur Prüfung der steuerlichen Behandlung von sog. Minijobs.

Nicht Gegenstand der Lohnsteuer-Nachschau sind hingegen Ermittlungen der individuellen steuerlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer sowie Beschäftigungen in Privathaushalten...

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