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Bilanzierung einer Verteilungsrückstellung bei Vertragsverlängerung
Neue Miet- oder Pachtverträge über ein Grundstück führen zur Anpassung des Ansammlungszeitraums
Bei der Bewertung echter Ansammlungsverpflichtungen ist das handelsrechtliche Stichtagsprinzip zu beachten. Wird das einer Beseitigungspflicht zugrunde liegende Rechtsverhältnis über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus fortgesetzt, ist der verlängerte Nutzungszeitraum auch bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen. Ihr bilanzieller Ausweis ist ertragswirksam zu korrigieren.
Sachverhalt und Entscheidung des BFH
Eine GmbH betrieb im Jahr 2004 auf einem gemieteten Grundstück einen Handel mit Natur- und Kunststeinen. Im Rahmen verschiedener Pacht- und Mietverträge wurde das Grundstück seit 1984 ununterbrochen genutzt. Der letzte Mietvertrag sah eine Mietzeit bis Juni 2018 und eine zweimalige Verlängerungsoption über jeweils fünf Jahre vor. Nach allen Verträgen war die GmbH verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen, Einrichtungen und verlegten Leitungen zum Ende des jeweiligen Nutzungsverhältnisses zu beseitigen. Die vollen Abbruchkosten hatte sie bereits im Jahresabschluss 1996 zurückgestellt und nahm seitdem lediglich Zuführungen in Höhe der geschätzten Preissteigerungen vor. Eine Abzinsung nahm sie nicht vor. Im Rahmen ei...