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Bilanzierung | Provisionen eines Versicherungsvertreters
Die OFD Niedersachsen äußert sich wie folgt zur Bilanzierung von Provisionen eines Versicherungsvertreters:
Grundsätzlich sind Provisionen in dem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag (Prämie) an das Versicherungsunternehmen gezahlt hat . Handelt [i]Aktivierung des Provisionsanspruchses sich hingegen nur um Provisionsvorschüsse, sind diese erfolgsneutral als erhaltene Anzahlungen zu passivieren .
Bei [i]Bei Lebensversicherungen Verteilung auf fünf JahreLebensversicherungen hat sich die Rechtslage seit 2008 insofern geändert, als die Abschlusskosten im Rahmen der Berechnung des Rückkaufswertes auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Damit entsteht auch die Provision jährlich nur in Höhe von jeweils 20 %. Sofern die Versicherer die Provision aber weiterhin sofort in voller Höhe auszahlen, handelt es sich im Umfang ...