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BFH 26.02.2014 I R 59/12, BBK 21/2014 S. 993

Steuerrecht | Mindestbesteuerung verfassungswidrig?

Der BFH hält die Mindestbesteuerung für verfassungswidrig, soweit sie zu sog. Definitiveffekten, d. h. zu einem endgültigen Verlustuntergang führt. Der BFH hat daher einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerichtet.

Zu einer Mindestbesteuerung im Sinne von § 10d Abs. 2 EStG kommt es, wenn sich sowohl Gewinne als [i]Uneingeschränkte Verlustverrechnung nur bis zu 1 Mio. €auch Verlustvorträge von jeweils mehr als 1 Mio. € gegenüberstehen. Der Verlustvortrag kann dann nur bis zur Höhe von 1 Mio. € uneingeschränkt genutzt werden; darüber hinaus darf er nur zu 60 % mit dem Gewinn verrechnet werden. Damit müssen 40 % des Gewinns, soweit er höher als 1 Mio. € ist, versteuert werden.

Beispiel

A [i]Verlustuntergang nach Verluststreckungnimmt im Jahr 2012 eine Teilwertabschreibung in Höhe von 4 Mio. € auf eine Forderung vor, die der Schuldner bestreitet. Zum wird e...

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