Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen einer Rechtsanwaltskanzlei für die Veranstaltung von sog. Herrenabenden?
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Fallen Aufwendungen einer Rechtsanwaltskanzlei für die Veranstaltung von sog. Herrenabenden (Kulturveranstaltung für Mandanten etc.) unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG oder ist die Norm verfassungskonform einschränkend dahingehend auszulegen, dass Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" nur dann vorliegen, wenn ähnliche, also die Lebensführung berührende Ausnahmesachverhalte der sportlichen Betätigung und der Freizeitgestaltung gegeben sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAE-78175