Arbeitshilfe - Stand: 23.11.2016

Kindergeld für in Ausbildung befindende und in Italien bei der Mutter lebende Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres

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Steht dem Kläger für seine sich in Ausbildung befindenden und in Italien bei der Mutter lebenden Kinder Kindergeld zu, da in Italien Kindergeld nur für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
VAAAE-78125