Bindungswirkungen im Rahmen der Feststellung eines Verlustvortrages nach § 10d Abs. 4 EStG
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Ist das Bestehen eines Einkommensteuerbescheids Anwendungsvoraussetzung für die neue Gesetzesregelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG? - Wenn dies bejaht wird: Wie ist mit Fällen umzugehen, wo eine Festsetzung der Einkommensteuer wegen Eintritt der Verjährung nicht mehr möglich ist, die Durchführung einer Verlustfeststellung wegen abweichender Verjährung aber schon?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-78123