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Der neue Mindestlohn
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-78051Ab dem gilt in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde. Doch wie so oft wirft ein neues Gesetz mehr Fragen auf als es zunächst beantwortet. Wer ist vom Mindestlohn betroffen? Was gilt für Praktikanten? Was ist bei variabler Vergütung? Was passiert, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?
Ausführlicher Beitrag s..
Basics
[i]Zulagen und Zuschläge für besondere Arbeit sind zusätzlich zu zahlenJeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 € brutto. Fraglich ist, was dem Mindestlohn hinzugerechnet werden kann. Als Faustformel gilt: Vergütungsbestandteile, die die gewöhnliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergüten, sind Bestandteil des Mindestlohns. Etwas anderes gilt, wenn mit Zulagen oder Zuschlägen besondere Leistungen des Arbeitnehmers vergütet werden. Diese sind zusätzlich zum Mindestlohn zu bezahlen.
[i]AusnahmenAusnahmen vom Mindestlohn werden bei Praktika, ehrenamtlichen Tätigkeiten, hinsichtlich Jugendlichen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie bei Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach der Arbeitslosigkeit, für Auszubildende und solche Arbeitnehmer getroffen, die sich in einer Ausbildungsvorbereitung ...