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Gewerberaummietrecht | Keine Abwälzung der Erhaltungslast für ein Einkaufszentrum
Die formularmäßige Abwälzung der Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen eines Einkaufszentrums auf den Geschäftsraummieter ist unwirksam, wenn sie der Höhe nach nicht beschränkt ist (§ 307 Abs. 1, 2 BGB). Damit gab der BGH einer Geschäftsraummieterin teilweise Recht, die auf Rückzahlung von Betriebskosten in Höhe von rd. 35.000 € für die Jahre 2005 [i]Lemke, NWB 44/2013 S. 3472bis 2007 aus einem beendeten Geschäftsraummietvertrag über ein Ladenlokal in einem Einkaufszentrum geklagt hatte. In ihrem formularmäßigen Mietvertrag waren sämtliche Nebenkosten des Einkaufszentrums im Einzelnen aufgeführt und auf die Mieter umgelegt worden. Nach Ansicht des BGH kann die Verpflichtung zur Instandsetzung und Instandhaltung bei der Gewerberaummiete formularmäßig auf den Mi...