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BFH 8.5.2014 III R 21/12, NWB 45/2014 S. 3378

Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld – Angemietetes Zimmer als inländischer Wohnsitz

Nach dem kann ein angemietetes Zimmer nur dann der Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 8 AO sein, wenn es sich hierbei um eine auf Dauer zum Bewohnen geeignete Räumlichkeit handelt, die der Betreffende – wenn auch in größeren Zeitabständen – mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zu Wohnzwecken nutzt. Ob diese Voraussetzungen bei einem Gewerbetreibenden vorliegen, lässt sich im Allgemeinen nicht aus der Höhe der im Inland erzielten Einkünfte folgern.

Anmerkung:

Obwohl die Familienkasse im Revisionsverfahren obsiegt hat, gab der BFH der Vorinstanz und dem Kläger hinsichtlich der Höhe des zu beanspruchenden Kindergelds Recht. Das Finanzgericht hatte nämlich entschieden, dass ein im Inland ein Gewerbe ausübender, nicht sozialversicherter polnische...

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