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NWB Nr. 45 vom Seite 3385

Bundestag verabschiedet Pflegereform

[i]Deutscher Bundestag onlineDer Bundestag hat am das erste Pflegereformgesetz ( 18/1798, 18/2379) gebilligt. Das Gesetz sieht verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Künftig kann die Verhinderungspflege, also die Vertretung für eine eigene „Auszeit von der Pflege“, für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags können auch für häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Die Kurzzeitpflege kann um den Leistungsbetrag für Verhinderungspflege erhöht und um bis zu vier Wochen verlängert werden. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass die Ansprüche aufeinander angerechnet werden. Demenzkranke sollen nun auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten.

[i]Anhebung des Beitragssatzes auf 2,35 %Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 2,35 % (2,6 % für Kinderlose) angehoben.

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