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NWB Nr. 45 vom Seite 3385

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschlossen

[i]www.bmas.deDas Bundeskabinett hat am die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gem. der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2013) turnusgemäß angepasst. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2015:


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West
Ost
Rechengröße
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung
6.050 €
72.600 €
5.200 €
62.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung
7.450 €
89.400 €
6.350 €
76.200 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung
6.050 €
72.600 €
5.200 €
62.400 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.575 €
54.900 €
4.575 €
54.900 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.125 €
49.500 €
4.125 €
49.500 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
2.835 € *
34.020 € *
2.415 €
28.980 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung
34.999 €
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

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