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Leitfaden zur KiStAM-Abfrage
BZSt verlängert Abfragefrist bis Ende November
[i]Schmidt, NWB 28/2014 S. 2112; ders., NWB 13/2014 S. 922Nach § 51a Abs. 2c bis 2e und Abs. 6 EStG sind Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete ab dem verpflichtet, in einem automationsunterstützten Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Der Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete muss hierfür beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) für alle Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abfragen. Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft abgebildet werden. Das Verfahren gilt für alle Kapitalerträge, die dem Kirchensteuerpflichtigen nach dem zufließen. Hierzu wird vom 1. 9. bis das Kirchensteuerabzugsmerkmal erstmalig zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgestellt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind aufrufbar:
Informationsschreiben zum Kirchensteuerabzug bei Dividendenausschüttungen für die erstmalige Information (in 2014) und für die Folgejahre NWB MAAAE-55545
Formular „Erklärung zum Sperrvermerk - § 51a EStG“ NWB JAAAC-72964
infoCenter-Beitrag „Kirchensteuer“ NWB SAAAB-13227
infoCenter-Beitrag „Kapitale...