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Die Begünstigung für Betriebsvermögen auf dem Prüfstand
Besondere Einzelfälle des geltenden Rechts im Fokus
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am über die Verfassungsmäßigkeit erbschaftsteuerrechtlicher Regelungen verhandelt. Der Entscheidung des BVerfG wird mit (An-)Spannung entgegen gesehen. Der vom Bundesfinanzhof (BFH) im September 2012 gestellte Antrag auf konkrete Normenkontrolle richtet sich gegen Steuervergünstigungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die derzeit beim Übergang betrieblichen Vermögens gewährt werden. Derzeit wird in der Praxis intensiv geprüft, ob angedachte unentgeltliche Vermögensübertragungen ggf. vorgezogen werden. Noch sind die derzeitigen Steuerbefreiungsnormen entscheidungserheblich. Für Analysen praktischer Fälle werden in dem nachfolgenden Beitrag daher häufig auftretende Zweifelsfragen in den Fokus gerückt, wie u. a. zur Qualifizierung von Verwaltungsvermögen, auch unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, der steuerlichen Behandlung von negativen Werten des Unternehmensvermögens und zu Wohnungsunternehmen.
I. Kritikpunkte an den geltenden Begünstigungsvorschriften
Das Verfahren betrifft die im Jahr 2009 geltende Fassung der §...