Keine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Fahrzeitersparnis von 5 Minuten laut
„Google Maps”
Zuordnung von Fahrtkosten bei an der Arbeitsstätte ausgeübter selbstständiger Nebentätigkeit
Leitsatz
1. Eine Fahrzeitersparnis von 5 Minuten (1 Stunde und 36 Minuten gegenüber 1 Stunde und 41 Minuten) laut „Google Maps” führt
nicht dazu, dass die längere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als offentlichtlich verkehrsgünstiger angesehen und
daher der Entfernungspauschale zugrunde gelegt werden könnte.
2. Erzielt ein Arbeitnehmer geringfügige Nebeneinnahmen aus einer an seiner Arbeitsstätte ausgeübten selbstständigen Nebentätigkeit,
so führen Fahrten zur Arbeitsstätte nicht zu Betriebsausgaben, wenn er aufgrund seiner hauptberuflichen nichtselbständigen
Tätigkeit ohnehin dort anwesend war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAE-77596
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 02.04.2014 - 8 K 718/11 (Kg)
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