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NWB BB 11/2014 S. 325

Taxiquittungen: Auf inhaltliche Vollständigkeit achten

Wer Taxiquittungen steuerlich geltend machen will, muss darauf achten, dass diese Start- und Zielort, Beförderungsentgelt, Ordnungsnummer, Name und Anschrift des Taxiunternehmers, Steuersatz sowie Datum und Unterschrift des Taxifahrers enthalten. Ansonsten besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.

Eine aktuelle Stichprobe des ADAC hat bei 160 Fahrten ergeben, dass rund 90 % der Quittungen nicht vollständig ausgefüllt waren.

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