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NWB BB 11/2014 S. 325

„Jedermann-Konto“ soll zügig umgesetzt werden

Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie zum „Girokonto für jedermann“ schnell umsetzen. Die Richtlinie fordert, dass jeder das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis haben muss, da das Konto wesentliche Voraussetzung ist, um am Wirtschafts- und Berufsleben teilhaben zu können. Das Gesetz muss bis 2016 in allen EU-Staaten umgesetzt sein.

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