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Umsatzsteuer | Anforderung an den Buchnachweis
Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies nach dem ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i. V. mit § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen.
Für den Buchnachweis von Ausfuhrlieferungen reicht es aus, wenn dafür ein getrenntes Erlöskonto in der Buchhaltung geführt wird, in dem auf die Belege verwiesen wird. Ob die Buchführung ordnungsmäßig ist und ein etwaig erforderliches Warenausgangsbuch geführt wird, ist unerheblich. Im Streitfall enthielten die abgelegten Rechnungen zunächst nicht die erforderlichen Spezifikationen der exportierten Waren. Dieser Mangel konnte nach dessen [i]infoCenter „Ausfuhrlieferung“ NWB ZAAAA-88424 Aufdeckung durch eine steuerliche Betriebsprüfung dadurch geheilt werden, dass ...