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Lohnsteuer | Anwendbarkeit des Rabattfreibetrags auf Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG für Ruhestandsbeamte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gem. § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar. (2) Der Altersentlastungsbetrag ist nicht auf steuerfreie Einkünfte anwendbar.
Nach § 12 Abs. 8 des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBGrG) gilt § 8 Abs. 3 EStG für die [i]Grundlagen „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“ NWB IAAAE-67929 Beamten und die Ruhestandsbeamten des früheren Sondervermögens Deutsche Bundesbahn entsprechend. Diese Vorschrift hatte das Finanzgericht wohl übersehen und deshalb entschieden, dass eine Steuerfreiheit der Fahrvergünstigungen gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG bei fehlender Identität zwischen Zuwendenden und A...