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Einkommensteuer | Abzweigung des Kindergelds – Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Soweit der Einspruch des Kindes gegen die Ablehnung der beantragten Abzweigung des Kindergelds an sich selbst erfolgreich ist, ist nach dem die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren gem. § 77 EStG analog anwendbar.
Bei diesem Urteil handelt es sich um den klassischen Fall eines absolut gerechtfertigten Analogieschlusses, bei dem das Gericht die planwidrige Unvollständigkeit einer Norm feststellt und diese Gesetzeslücke durch entsprechende Anwendung einer anderen Vorschrift schließt. Das Problem im Streitfall war, dass in § 77 EStG die Kostenerstattung für das Vorverfahren nur für den „Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung“ geregelt ist, der Einspruch im Streitfall aber gegen die Kindergeldauszahlung gerichtet war. Mi...