Sonderausgabenabzug des Selbstbehalts zur Krankenversicherung
Leitsatz
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG gehören zu den Sonderausgaben unter anderem Beiträge zu Krankenversicherungen, wenn
sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.
Zu den Beiträgen zu Versicherungen i.S.d. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG gehören nicht nur die eigentlichen Prämien,
sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen.
Der im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses vereinbarte Selbstbehalt stellt keinen Beitrag zur Krankenversicherung
dar und kann nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): QAAAE-77000
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 06.05.2012 - 9 K 265/12
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