Umsatzsteuerpflicht der Verpachtung von Einrichtungsgegenständen
eines Seniorenwohnheims
Leitsatz
Die Umsätze aus der Vermietung des beweglichen Inventars des Seniorenwohnparks X sind wie auch die Vermietung des Gebäudes
nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.
Die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätze umfassen nicht nur die Grundstücksvermietung und die Vermietung des
Gebäudes, sondern auch die Überlassung des Mobiliars. Hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung.
Es gilt der Grds., dass jeder Umsatz in der Regel als eigenständige, selbständige Leistung zu betrachten ist. Indes darf
eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich
aufgespalten werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2457 Nr. 41 DStR 2015 S. 8 Nr. 41 DStRE 2015 S. 1510 Nr. 24 KÖSDI 2015 S. 19159 Nr. 1 UStB 2014 S. 343 Nr. 12 UAAAE-76994
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 13.02.2014 - 5 K 282/12
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