Bei Übertragung nur des Maschinenparks, nicht aber auch der Grundstücke bzw. Grundstückspachtverträge eines landwirtschaftlichen
Produktionsbetriebs keine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG
Leitsatz
1. Im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Betreibt ein an einer KG als Kommanditist beteiligtes Unternehmen
einen Ackerbaubetrieb und damit einen Produktionsbetrieb auf eigenen und gepachteten landwirtschaftlichen Flächen und erbringt
es eine Erhöhung seiner Kommanditbeteiligung an der KG durch eine Sacheinlage sämtlicher landwirtschaftlicher Maschinen, so
liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG vor, wenn die landwirtschaftlichen Grundstücke
bzw. die Pachtverträge für die Grundstücke zurückbehalten werden.
2. Bei einem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb bilden insbesondere die Betriebsgrundstücke mit den Maschinen die wesentlichen
Grundlagen des Betriebes; bei Betrieben, die in gemieteten Räumen unterhalten werden, gehört gleichzeitig auch das Mietrecht
zu den wesentlichen Grundlagen.
3. Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb kann bei der Übertragung allein des Maschinenparks nicht von der Übertragung des
Geschäftsbetriebes, also der Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile eines Unternehmens ausgegangen werden,
über den eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAE-76975
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 22.08.2014 - 3 V 38/14
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.