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Ansammlungsrückstellung: Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums
Auch beim Ausweis von Rückstellungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist (sog. Ansammlungsrückstellung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG 2002), ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird deshalb das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden zugrunde liegende Rechtsverhältnis (hier: Miet- und Pachtvertrag) über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus – sei es durch Änderung des bisherigen Vertrags, sei es durch Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses – (wirtschaftlich) fortgesetzt, ist dieser verlängerte Nutzungszeitraum auch dem Rückstellungsausweis zugrunde zu legen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d, e EStG 2002; § 7 Satz 1 GewStG 2002; § 367 Abs. 2a AO; § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG 2002; § 242 Abs. 1, § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB; § 249 Abs. 3 Satz 2 HGB a. F.).
Für Zwecke des steuerbilanziellen Au...