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Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis
Absetzungen wegen Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG i. V. mit § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG scheiden gem. nrkr. NWB ZAAAE-65291 (BFH-Az.: VIII R 7/14) bei einer Praxisübernahme aus, wenn der Käufer nicht die Praxis als solche, sondern den mit der Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteil und damit ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut erworben hat (Bezug: § 6, § 7, § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG).
(1) S betrieb in A als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen eine radiologisch-nuklear-medizinische Praxis. Eine GbR, deren Gesellschafter die Kläger – u. a. M – waren, unterhielt in räumlicher Nähe dazu ebenfalls eine radiologische Gemeinschaftspraxis (Entfernung ca. 150 m), die identische Kassenleistungen wie S anbot. Im Mai...