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IWB Nr. 20 vom Seite 760

Die stille Gesellschaft in der deutschen Abkommenspraxis

Einkünftequalifikation bei der grenzüberschreitenden typisch oder atypisch stillen Gesellschaft

Dr. Marisa Lipp

In der deutschen Abkommenspraxis finden sich hinsichtlich der Einkünftezuordnung der stillen Gesellschaft keine einheitlichen Formulierungsstandards. Vielmehr lassen sich vier verschiedene Gruppen unterscheiden. Abweichend vom OECD-Musterabkommen werden Einkünfte eines typisch stillen Gesellschafters aus deutscher Sicht regelmäßig dem Dividendenartikel zugeordnet, während Einkünfte eines atypisch stillen Gesellschafters unter den Artikel über Unternehmensgewinne subsumiert werden. Im Rahmen des nachfolgenden Beitrags stehen Fragen nach der Abkommensberechtigung sowie der Einkünftezuordnung und eine daraus möglicherweise entstehende Doppel- oder Minderbesteuerung im Rahmen der stillen Gesellschaft in ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen (Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweiz und USA) im Fokus der Überlegungen.

I. Übersicht über die Regelungen zur stillen Gesellschaft in der deutschen Abkommenspraxis

[i]Deutsche Abkommen sind nicht einheitlich in ihrer Formulierung zur stillen GesellschaftAnalysiert man die von Deutschland abgeschlossenen DBA, zeigt sich, dass sich in den einzelnen Abkommen, entsprechend der unterschiedlichen Ausgestaltung der stillen Gesellschaft in den jeweiligen nationalen Gesellschafts- u...

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