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IWB Nr. 20 vom Seite 770

Die Steuerreform 2014 in Japan

Wichtige Maßnahmen des japanischen Steuergesetzgebers

Martin Arnold

Die japanischen Steuergesetze, die im Grundsatz auf dem Entwurf der japanischen Regierung zur Steuerreform vom Dezember 2013 basieren, wurden am im japanischen Gesetzblatt veröffentlicht und konnten in wesentlichen Teilen wie geplant mit Wirkung zum in Kraft treten. Die für ausländische Investoren wesentlichen Änderungen für das ab diesem Datum laufende Steuerjahr werden hier im Überblick dargestellt.

I. Umsatzsteuer und verwandte Änderungen

1. Erhöhung des Umsatzsteuersatzes

[i]Steuersatz stieg 2014 um 3 % auf 8 %Mit Wirkung zum wurde der Umsatzsteuersatz auf 8 % erhöht (bisher 5 %). Eine weitere Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf 10 % ist ab dem grundsätzlich vorgesehen. Aufgrund der weiteren geplanten Erhöhung in 2015 wird die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für bestimmte Waren und Dienstleistungen in Betracht gezogen.

Weiterhin wurde das System des vereinfachten Verfahrens der pauschalen Ermittlung der Vorsteuer mit Wirkung zum geringfügig modifiziert. Die bisher sechs Kategorien der pauschalen Ermittlung der Vorsteuer wurden dahingehend geändert, dass in die fünfte Kategorie (50 % Pauschalierung) zusätzlich Unternehmen aus dem Bereich ...

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