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Einkommensteuer | Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung
Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist nach dem mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (Bestätigung und Fortentwicklung des NWB GAAAE-02235).
Im Streitfall ging es um die Anerkennung einer unentgeltlich zugewendeten atypisch stillen Beteiligung, von der es abhing, dass die „beschenkte“ Tochter einen Verlust verrechnen konnte. Das Finanzamt war der Auffassung, die Übertragung sei mangels notarieller Beurkundung nicht anzuerkennen. Obwohl dieser Mangel aber durch den Vollzug der Schenkung geheilt werden kann (§ 518 Abs. 2 BGB), beharrte das Finanzamt auf seiner Forderung einer notariellen Beurkundung des Schenkungsvertrags. Nun hatte aber der BGH erst kürzlich entschie...