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„Mini-One-Stop-Shop“ – Registrierung seit dem 1. 10. 2014 möglich
[i] BZSt, PM vom 18. 9. 2014Seit dem können deutsche Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Teilnahme an der Verfahrenserleichterung „Mini-One-Stop-Shop“ für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen beantragen. Die Antragstellung ist im Online-Portal des BZSt unter www.elsteronline.de/bportal/bop/Oeffentlich.tax möglich.
[i]Antragstellung über BZStOnline-PortalRegistrierte Unternehmen können über das BZStOnline-Portal Umsatzsteuererklärungen übermitteln und berichtigen, ihre Registrierungsdaten ändern sowie sich vom Verfahren abmelden. Sie können damit die in den übrigen Mitgliedstaaten der EU ausgeführten Umsätze, die unter die Neuregelung fallen, zentral beim BZSt erklären und die Steuer insgesamt entrichten. [i]Weitere Informationen online Weitergehende Informationen zum Verfahren „Mini-One-Stop-Shop“ finden Sie unter www.bzst.de/DE/Steuern_International/Mini_One_Stop_Shop/Mini_One_Stop_Shop_node.html.
[i]Grambeck, NWB 43/2014 S. 3230Innerhalb der EU unterliegen ab dem Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Damit Unternehmen ihren Melde- und Erklärungspflich...