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Stationärer Fachhandel contra Onlinehandel
Verkaufsverbote hinsichtlich offener Online-Plattformen auf kartellrechtlichem Prüfstand
[i]Zu den Neuregelungen bei Verbraucherverträgen im stationären Handel Frings, NWB 14/2014 S. 1003Der Onlinehandel hat sich in den letzten Jahren im Umfeld wachsender Internetökonomie zu einem bedeutenden Vertriebsweg entwickelt. Gleichwohl sehen Hersteller von etablierten Markenprodukten dem Onlinehandel zum Teil äußerst kritisch entgegen. So ist zum einen von „Beratungsklau“ die Rede, wenn die Kunden nach intensivem Beratungsgespräch im Fachhandel mit geschultem Personal das entsprechende Produkt hiernach „zielstrebig“ etwas günstiger im Onlinehandel erwerben. Zum anderen sorgen sich die Markenhersteller um ihr Markenimage und die Qualität ihres Kundendienstes, wenn die hochwertige Markenware etwa über Amazon oder eBay „verramscht“ wird. Aus diesem Grund versuchen zahlreiche Hersteller, ihren Vertriebshändlern durch Einschränkungen ihrer Vertriebsmöglichkeiten bezüglich des Onlinehandels den „guten Ruf“ ihrer Marke zu sichern. Diese einschränkenden Vertriebsvereinbarungen stehen jedoch im Blickwinkel des Kartellrechts. Sowohl die Rechtsprechung als auch das Bundeskartellamt (z. B. im Falle von Adidas) haben zuletzt Entscheidungen getroffen, welche den kartellrechtlich zulässigen Rahmen für vertikale und selektive Vertriebsweg...