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Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom bekannt gemacht
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom ist am im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht worden und damit in Kraft getreten.
Die gegenüber der vormals gültigen Kodexfassung vom vorgenommenen Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Erläuterungen zu den Mustertabellen für die Vorstandsvergütung in der Anlage zum Kodex. Die dort ergänzten Ausführungen dienen der Klarstellung, welche Angaben zur Vergütung in den Tabellen empfohlen werden, wie diese zu verstehen sind und dargestellt sein sollen.
Die neue Fassung des DCGK steht einschließlich einer änderungsmarkierten Fassung auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Verfügung (http://go.nwb.de/7k2fv).