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FG Köln Urteil v. - 3 K 2518/11 EFG 2014 S. 2136 Nr. 24

Gesetze: GmbHG a.F. § 32a EStG § 17

Nachträgliche Anschaffungskosten

Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG

Leitsatz

Für die Frage, ob ein Gesellschafterdarlehen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sein Ausfall zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG führt, ist auch nach Außerkrafttreten des § 32a Abs. 1 a.F. GmbHG die Definition der "Krise der Gesellschaft" weiter nach den Maßstäben des § 32a Abs. 1 a.F. GmbHG zu beurteilen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 864 Nr. 24
EFG 2014 S. 2136 Nr. 24
GmbH-StB 2015 S. 16 Nr. 1
MAAAE-75027

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FG Köln, Urteil v. 20.03.2014 - 3 K 2518/11

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