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Steuerrecht | Computer-Zeitschriften steuerlich nicht absetzbar
Ein angestellter Netzwerkadministrator kann die Kosten für die Zeitschriften „PC-Magazin“, „c´t“, „PC-Welt“ sowie „ELV“ nicht als Werbungskosten absetzen. Diese Zeitschriften können nämlich vorrangig privat genutzt werden. Nach dem FG richten sich diese Zeitschriften [i]Vornehmlich private Nutzung überwiegend an private PC-Nutzer und behandeln Themen wie PC-Spiele, digitale Fotografie oder einfache Programmierarbeiten. Nach dem FG darf der Beleg im Übrigen nicht nur die Angabe „Fachzeitschrift“ enthalten; denn der Zeitschriftenhändler kann die Einordnung als Fachzeitschrift nicht beurteilen. Erforderlich sind nach dem FG der genaue Titel der Zeitschrift bzw. des Buchs sowie der Name des Käufers.
infoCenter, Fachliteratur NWB IAAAB-05661.