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Lohnsteuer | Kein Werbungskostenabzug eines Netzwerkadministrators für Computerzeitschriften
Das entschieden, dass Aufwendungen für Computerzeitschriften keine Werbungskosten darstellen.
Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Kosten für Computerzeitschriften (u. a. PC-Magazin, PC-Welt, c't) als Fachliteratur geltend. Gegen die Versagung dieser Kosten wandte er sich mit der Begründung, dass seine Tätigkeit als Netzwerkadministrator in einem weltweit operierenden Unternehmen die ständige Fortbildung im IT-Bereich erfordere. Dem folgte das Gericht nicht und wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht ausreichend dargelegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich verwendet habe. Der allgemeine Hinweis auf die Notwendigkeit von Weiterbildung genüge hierfür nicht. Nach einer Begu...