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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 636/14

Gesetze: EStG 2010 § 9 Abs. 5 S. 1, EStG 2010 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2, EStG 2010 § 52 Abs. 12 S. 9

Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters mit Unterrichtsverpflichtung

Leitsatz

Einem Schulleiter mit Unterrichtsverpflichtung wird das Dienstzimmer in der Schule grundsätzlich nur für die Verwaltungstätigkeit, nicht aber für die Lehrtätigkeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts) zur Verfügung gestellt, so dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer regelmäßig in Höhe von 1.250 Euro zu berücksichtigen sind (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2014 S. 3936
PAAAE-74644

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Sächsisches FG, Urteil v. 13.08.2014 - 8 K 636/14

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